97% aller Haushalte in Deutschland, wurden bisher durch Berater nach § 84 HGB beraten.
Doch nur wer den Unterschied zwischen dem Ausschließlichkeitsvertreter einer Bank, einer Versicherung, einer Vertriebsorganisation und dem Makler nach § 93 HGB kennt, hat maßgeblichen Einfluss auf seine eigenen Beratungsergebnisse und somit auf die eigenen Finanzen.
Bereits aus der direkten Ableitung wird deutlich, dass der Versicherungsvertreter die Interessen des jeweiligen Institutes oder einer Gesellschaft vertritt.
Ein Makler der Maklerkanzlei hingegen ist seitens Gesetz dazu verpflichtet, im Sinne seines Kunden dessen Interessen zu vertreten. Maßgabe hierfür ist der Maklereid der in unserem Maklermandat hochoffiziell geregelt und allen Mandanten ausgehändigt wird.
Die Maklerkanzlei vertritt somit keine Produkte oder Gesellschaften, sondern nur Ihre Interessen!
Das gilt gleichermaßen für Mandanten als auch für Makler der Maklerkanzlei.
Wenn SieMandantder Maklerkanzlei sind, dann können Sie Folgendes erwarten
Wenn Sie Makler der Maklerkanzlei sind, dann können Sie Folgendes erwarten
Wir vertreten keine Gesellschaften oder deren Produkte, sondern ausschließlich Ihre Interessen.
Die Premiumdienstleistung der Finanz- und Immobilienbranche.
Mandant der Maklerkanzlei
Wenn Sie Mandant der Maklerkanzlei sind, dann können Sie Folgendes erwarten
Makler der Maklerkanzlei
Wenn Sie Makler der Maklerkanzlei sind, dann können Sie Folgendes erwarten